Betreff: Re: Reitzenstein-Gutachten Von: Wolfgang Fallot-Burghardt Datum: 11.10.2023, 08:05 An: "Glogger, Christoph" Sehr geehrter Herr Glogger, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich kann Ihrer Argumentation zustimmen, dass der Reitzenstein-Report als Teil der Beschlussvorlage der Kulturausschusssitzung vom 07.02.2023 als eine Meinung unter vielen in Ihrem Bürgerinfosystem veröffentlicht ist. Dort sind auch meine Einlassungen zum Thema verfügbar. Allerdings trägt der Report die Überschrift "Ergebnisse der Begutachtung - Kurzgutachten - für die Stadt Bad Dürkheim vertreten durch Bürgermeister Christoph Glogger", was ihn schon ein wenig vor den anderen Beiträgen hervorhebt. Sie machen sich aber definitiv den Report mit seinem Inhalt zu eigen, wenn Sie ihn mit der oben genannten Überschrift ohne weiteren Kommentar und ohne die anderen Meinungen zum Thema unter https://www.bad-duerkheim.de/rathaus-buergerservice/service/strassennamenumbennenung-buergerentscheid/recherche-zur-strassenumbenennung/ veröffentlichen. Ein Besucher dieser Seite nimmt diesen Report selbstverständlich als offiziellen Bericht der Stadt Bad Dürkheim wahr. Die Titel "Kurzgutachten" oder "Gutachterliche Ersteinschätzung" implizieren eine wissenschaftliche Arbeit. Zu den weiteren Punkten: Ich verwende die Formulierung "Fauth war kein NSDAP-Mitglied" nicht, denn ich habe dafür keinen Beweis (ich wüsste auch nicht, wie ein solcher überhaupt aussehen könnte). Aber wer ihm eine NSDAP-Mitgliedschaft vorwirft wie Hr. Reitzenstein und jetzt auch wieder Sie, muss den Nachweis dafür erbringen. Gelingt ihm dies nicht, ist das im juristischen Sinn eine "Üble Nachrede" (§ 186 StGB, bei Toten § 189), und natürlich ist eine solche zu unterlassen. Das ist auch eine Selbstverständlichkeit in der Wissenschaft. Es liegen starke *Indizien* dafür vor, dass Philipp Fauth *kein* NSDAP-Mitglied war: so fehlt er in der zu ca. 80 % vollständigen NSDAP-Mitgliedskartei, auch er­wähnt er keine Parteimitglied­schaft in seinem Lebenslauf, den er 1938 der Reichs­kanzlei (!) bei der Ernennung zum Pro­fessor vorlegen musste [National Archives Washington RG242, T580, Roll 195]. Er hat sich auch in einem privaten Brief dahingehend geäußert und es gibt noch weitere Hinweise. Dass Fauth mit Funktionären der NSDAP oder SS kommunizierte oder andere im zweiten Fauth-Gutachten genannte Sachverhalte sind keine brauchbaren Indizien für eine Mitgliedschaft. Das "Deutsche Ahnenerbe", Fauths Arbeitgeber seit 1937, wurde erst am 17.03.1942, al­so über ein Jahr nach Fauths Tod, in die SS eingeglie­dert. Dieses Datum findet sich auch in Herrn Reitzensteins Buch zum Ahnenerbe, er macht daher Fauth den Vorwurf der SS-Angehörigkeit nachweislich wider besseres Wissen. Dies ist ein qualifizierendes Merkmal für eine Verleumdung. Reinhold Höhn und ich sind übrigens nicht die ersten, die Kritik an Reitzensteins Arbeitsqualität übten, siehe https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/geisteswissenschaften/reitzenstein-gegen-flachowsky-klage-auf-rezension-14889110.html Sie können den Report intern immer für Ihre Beratungen verwenden, aber wenn Sie ihn sich zu eigen machen und als Bericht der Stadt in der gemachten Form veröffentlichen, muss er rechtskonform sein. Ich denke auch, dass Hr. Reitzenstein kein Interesse an einer Veröffentlichung dieser mängelbehafteten Arbeit hätte. Bitte entfernen Sie den Report von https://www.bad-duerkheim.de/rathaus-buergerservice/service/strassennamenumbennenung-buergerentscheid/recherche-zur-strassenumbenennung/ oder besser noch, löschen Sie die ganze Seite. Eine Info zur Straßenumbenennung braucht es jetzt sowieso nicht mehr. MfG, Wolfgang Fallot-Burghardt